| Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 13.06.2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 3.1.8. Beschluss über das Wahlverfahren |
| Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 05.05.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 05.05.2026, 14:17 |
A1: Antrag an die gemeinsame Wahlversammlung der Kölner GRÜNEN am 13.06.2026
Antragstext
Der Kreisverband Köln vergibt insgesamt vier Voten für eine Kandidatur auf den
vorderen Listenplätzen der NRW-Landesliste. Die Voten werden im Hinblick auf die
weiteren Verhandlungen auf der Bezirks- und Landesebene in einer festgelegten
Reihenfolge und quotiert nach Frauenstatut vergeben; d.h. jeweils zwei erste und
zwei zweite Voten. Diese vier Listen-Voten sind gekoppelt an die Wahlkreise auf
dem Kölner Stadtgebiet und können nur an Kandidat*innen vergeben werden, die
gerade einen Wahlkreis erhalten haben.
Erreicht niemand diese Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Dort
sind nur diejenigen Kandidat*innen zugelassen, die im ersten
Abstimmungsgang mindestens 20% der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten
haben. Den Wahlgang gewinnt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen
gültigen Stimmen erhalten hat.
Erreicht auch diesmal niemand diese Mehrheit, findet im dritten Wahlgang
eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidat*innen aus dem
zweiten Wahlgang statt. Den Wahlgang gewinnt, wer mehr als die Hälfte der
abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Trifft dies auf keine*n der
beiden Kandidat*innen zu, so wird die Wahl neu eröffnet. Es können dann
alle Berechtigten nach Punkt 4 kandidieren.
Gültig sind nur Stimmzettel, die zweifelsfrei den Willen des Mitgliedes
erkennen lassen, d. h. auf denen genau ein Feld (Ja, Nein oder Enthaltung)
angekreuzt ist. Leere Stimmzettel sowie Stimmzettel mit Streichungen,
Zusätzen oder mehreren Kreuzen gelten als ungültig und werden bei der
Berechnung des Quorums nicht mitgezählt.
Die Kölner GRÜNEN bekennen sich zum Geist unseres Frauenstatuts, das die
Mindestparität von Frauen nicht nur auf Wahllisten, sondern in allen Bereichen
politischer Repräsentation verankert. Da eine formale Quotierung von
Direktwahlkreisen wahlrechtlich nicht möglich ist, setzen wir auf unser
Selbstverständnis, dass mindestens vier der sieben Direktwahlkreise mit Frauen
besetzt werden.
Erreicht niemand diese Mehrheit, findet ein zweiter Abstimmungsgang statt.
Dort sind nur diejenigen Kandidat*innen zugelassen, die im ersten
Abstimmungsgang mindestens 20% der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten
haben. Das Votum erhält, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen
Stimmen erhalten hat.
Erreicht auch im zweiten Abstimmungsgang niemand diese Mehrheit, findet im
dritten Abstimmungsgang eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten
Kandidat*innen aus dem zweiten Abstimmungsgang statt. Das Votum erhält,
wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
Trifft dies auf keine*n der beiden Kandidat*innen zu, so wird kein Votum
vergeben.
Erreicht niemand diese Mehrheit, findet ein zweiter Abstimmungsgang statt.
Dort sind nur diejenigen Kandidat*innen zugelassen, die im ersten
Abstimmungsgang mindestens 20% der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten
haben. Die Unterstützung erhält, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen
gültigen Stimmen erhalten hat.
Erreicht auch im zweiten Abstimmungsgang niemand diese Mehrheit, findet im
dritten Abstimmungsgang eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten
Kandidat*innen aus dem zweiten Abstimmungsgang statt. Die Unterstützung
erhält, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten
hat. Trifft dies auf keine*n der beiden Kandidat*innen zu, so wird keine
Unterstützung vergeben.
Alle Kandidat*innen hatten die Gelegenheit zur Einreichung einer schriftlichen
Bewerbung. Die formalen Vorgaben dafür waren für alle Kandidat*innen gleich.
Alle bis zum 10.06.2026, 11:59 h eingereichten schriftlichen Bewerbungen wurden
für die Versammlung im Antragsgrün bereitgestellt. Die Möglichkeit einer
spontanen Bewerbung bleibt unberührt.
Während der Vorstellung können schriftliche Fragen an den/die Kandidat*in
gerichtet werden. Je Kandidat*in werden bis zu 4 schriftliche Fragen
quotiert nach Frauenstatut gelost. Gehen weniger als 2 Fragen von Frauen
ein, so werden die Frauen der Versammlung befragt, ob die Befragung mit
offenen Fragen fortgesetzt werden soll, bis insgesamt 4 Fragen erreicht
sind.
Für ihre Beantwortung stehen je Kandidat*in bis zu 3 Minuten zur
Verfügung. Sollten keine Fragen an eine*n Kandidat*in vorliegen, kann
die*der Kandidat*in die 3 Minuten zur Ergänzung ihrer/seiner Vorstellung
nutzen. Wahlempfehlungen zugunsten anderer Bewerber*innen während der
Beantwortung von Fragen oder bei der ergänzenden Vorstellung sind nicht
zulässig und von der Sitzungsleitung zu unterbinden.
Änderungsanträge
- Ä1 (Manfred Waddey (KV Köln), Eingereicht)